Es gibt im Internet natürlich viele Informationsquellen zum Thema Zähne.
Wir haben Ihnen mal einige Merkblätter zum Download verlinkt. Darin finden Sie weitergehende Informationen zu den einzelnen Themenbereichen. Bitte beachten Sie, daß die Merkblätter nicht in jedem Fall zutreffende Aussagen machen können, sondern allgemein und unverbindlich gehalten sind.
nennt das Finanzamt absetzbare Ausgaben für zahnmedizinische Aufwändungen. Aber nicht alles findet Berücksichtigung. In unserem Schaubild erhalten Sie einen Überblick:
Aufwendungen für implantierten Zahnersatz - auch wenn die gesetzliche Krankenkasse diesen nicht bezuschusst -sind eine außergewöhnliche Belastung und damit steuerlich absetzbar. Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg dazu ist rechtskräftig (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007, Az. 2 K 5507/04, EFG 2008 S. 544).
Ob der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab. So liegt beispielsweise die Grenze der Eigenbelastung für einen alleinverdienenden Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 EUR bei 180 EUR jährlich. Alle Kosten, die ihm darüber hinaus durch Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten entstehen, also nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können laut § 33 des Einkommensteuergesetzes zusammen mit anderen anerkannten Aufwendungen als "außergewöhnliche Belastung" abgesetzt werden. Ein Berechnungstool finden Sie unter http://www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik "Patientenservice".
Von Gaba gibt es eine sehr schöne Animation zum Bereich Zähne. Auf der Internetseite können Sie auch einen Zahnfleischtest machen (dazu hier klicken) oder sich Begriffe aus der Zahnarzt-Praxis erklären lassen (dazu hier klicken).